Das ABC der Zeitarbeit
Was ist Zeitarbeit?
Es gibt zahlreiche Begriffe und Formulierungen im Bereich Zeitarbeit. Wir von rt Personal helfen Ihnen diese besser zu verstehen. In diesem kleinen Wiki erläutern wir alle gängigen Begrifflichkeiten zum Thema Personaldienstleistungen und Zeitarbeit.
Arbeitnehmerendegesetz
Das Arbeitnehmerentsendegesetz wurde in Kraft gesetzt, um allgemein verbindliche Grundkriterien für Mindestarbeitsbedingungen in grenzüberschreitenden Branchen zu definieren. Das Gesetz stellt sicher, dass sowohl für In- und Ausländer die gleichen Arbeitsbedingungen gelten.
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist in Deutschland eine Grundvoraussetzung um ein Unternehmen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Die Erlaubnis muss in den ersten drei Jahren jährlich neubeantragt werden, nach dieser Zeit wird die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis für gewöhnlich unbefristet erteilt. Die Erlaubnis wird von der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der rt Personal GmbH finden Sie hier.
Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Ablauf, Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen von Zeitarbeit werden in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, geregelt. Das erste AÜG wurde bereits im August 1972 erlassen und erlaubte erstmals Leiharbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz diente ursprünglich dem sozialen Schutz, insbesondere vor Ausbeutung. Heute verfolgt der Gesetzgeber damit auch arbeitsmarktpolitische Zwecke.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag wird grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Der Personaldienstleister über nimmt dabei die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberpflichten wie zum Beispiel Lohnzahlung, Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub. Wird ein Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer geschlossen muss das „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ ausgehändigt werden, welches die wichtigsten Regelungen des AÜG beinhaltet.
Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitkonto erfasst erarbeitete Stunden die über die monatlich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Das Arbeitszeitkonto ist genauer gesagt ein Überstundenkonto. Im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags kann, je nach verzeichneten Stunden von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Freizeit angeordnet werden. Dieser Freizeitausgleich kann nur innerhalb festgelegter Grenzen geschehen (2 Tage im Monat; Grenze: -21 oder +150 Stunden). Der Freizeitausgleich kann nur entsprechend der Anzahl auf dem Konto befindlicher Überstunden erfolgen. Die entnommenen Stunden werden von dem Arbeitszeitkonto abgezogen. Das Arbeitszeitkonto schützt Arbeitgeber vor bezahlten Nichteinsatz. Der Arbeitnehmer kann sich so weitere bezahlte Urlaubstage verschaffen, ohne sein Urlaubskonto dafür zu belasten.
Auftragsspitzen
Von einer Auftragsspitze spricht man, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum eine überdurchschnittliche Anzahl an Aufträgen bewerkstelligen muss. Zeitarbeit dient der Wirtschaft zum Abfedern dieser Spitzen. In einem solchen Szenario verzichten Unternehmen auf Überstunden und arbeiten die anfallende Mehrarbeit mit flexiblem Personal ab. Studien haben belegt, dass die Flexibilität bei solchen Auftragsspitzen eine der Hauptgründe für Zeitarbeit sind.
Auslösung
Unter dem Begriff Auslösung sind Beträge gemeint, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen kann, sollten dem Leiharbeitnehmer durch seine Tätigkeit Mehraufwendungen entstanden sein. Die Tätigkeit muss hierfür als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt sein. Diese Grundvoraussetzung wird bei Zeitarbeitnehmern erfüllt. Typische Beispiele für Auslösungen im Sinne von Mehraufwendungen sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten.
Bauhauptgewerbe
Das Bauhauptgewerbe besteht aus Wirtschaftszweigen die sich auf Hoch- und Tiefbau oder spezialisierte Bautätigkeiten konzentriert haben. In diesen Branchen ist Zeitarbeit nicht zulässig. Mit der Ausnahme, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge des jeweiligen Betriebs dies gestatten. Das Verbot könnte mit einer Einigung zwischen IG Bau und Arbeitgebern außer Kraft gesetzt werden. Es ist die einzige Einschränkung in Bezug auf die Einsatzmöglichkeiten im Bereich Zeitarbeit. Kontrovers ist jedoch, dass Baufirmen aus dem europäischen Umland gewerbsmäßig Arbeitnehmer in das Bauhauptgewerbe übernehmen dürfen.
Bewerbermanagement
Bewerbermanagement ist eine weitere Funktion der Zeitarbeit. Entleiher können sich von Zeitarbeitsfirmen Personal für spezifische Stellen vermitteln lassen. Kundenunternehmen können auf diesen Weg versuchen drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. Je nach Resonanz des Entleihers besteht die Möglichkeit den Zeitarbeitnehmer zu übernehmen oder eine andere Arbeitskraft beim Personaldienstleister anzufragen. Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass weder Ausschreibungs- noch Sichtungskosten entstehen.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Der deutsche Gewerkschaftsbund ist eine Tarifgemeinschaft. Der DGB stellt in Deutschland einen von zwei zwei Flächentarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. Der zweite Tarif wird von dem Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) gestellt. In diesen Verträgen werden grundsätzliche Bestimmungen wie Entlohnung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungsfrist, Weiterbeschäftigung und Steuerrecht festgelegt.
Direktionsrecht
Ein Leiharbeitnehmer unterliegt im Kundenbetrieb dem sogenannten Direktionsrecht, welches auch unter dem Namen Weisungsrecht bekannt ist. Das Direktionsrecht legt die grundlegende Art und Form der Arbeitsinhalte sowie Ort und Zeit der Erbringung fest. Der Zeitarbeitnehmer ist jedoch nach wie vor arbeits- und sozialrechtlich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden.
Disposition
Der Begriff Disposition beschreibt das Zusammenführen und Koordinieren zwischen Verleiher und Entleiher. Ziel der Disposition ist, die ideale Auslastung für das Zeitarbeitsunternehmen zu schaffen.
Dreiecksverhältnis
Das Dreiecksverhältnis beschreibt das Zusammenspiel aller Akteure der Zeitarbeit. Hierzu gehören der Mitarbeiter oder auch Leiharbeit-/Zeitarbeitnehmer, das Kundenunternehmen, beziehungsweise der Entleiher und das Zeitarbeitsunternehmen / Verleiher. Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Verleiher einen Arbeitsvertrag ab, der alle relevanten arbeitsrechtlichen Punkt abdeckt. Entleiher und Verleiher schließen daraufhin einen Überlassungsvertrag ab, der den Einsatz des Leiharbeitnehmers beim Kundenunternehmen festhält. Arbeitgeber des Zeitarbeiters bleibt jedoch der Verleiher.
Einsatz
Unter Einsatz ist die Arbeit, die ein Zeitarbeitnehmer dem Entleiher leistet zu verstehen. Wie der Begriff Zeitarbeit bereits definiert handelt es sich hierbei um einen zeitlich begrenzten Einsatz.
Entleiher
Der Entleiher ist eine der drei Parteien des Dreiecksverhältnisses. Der Entleiher ist der Kunde des Zeitarbeitsunternehmens, dem Verleiher. Entleiher und Verleiher schließen gemeinsam einen Überlassungsvertrag, der festlegt in welcher Form ein Zeitarbeitnehmer für den Entleiher, im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, tätig wird.
Equal Payment / Equal Treatment
Unter dem Begriffen Equal Payment und Equal Treatment versteht die Zeitarbeitsbranche die gleichwertige Bezahlung und Behandlung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu den eingesetzten Stammmitarbeitern. Dieser Ansatz ist in der Praxis meist nur schwer durchführbar, da den beiden Arbeitnehmertypen vollkommen unterschiedliche Verträge zu Grunde liegen. Hierbei sind vor allem Urlaubsansprüche, Gewinnbeteiligungen und anderen geldwerte Gehaltsbestandteile ein Problem. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AGÜ) sieht grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern vor, diese kann jedoch nur durch den jeweiligen Tarifvertrag durchgesetzt werden.
Erlaubnisurkunde
In der Erlaubnisurkunde wird dokumentiert, dass ein Personaldienstleister die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Datum und erteilende Erlaubnisbehörde sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge und müssen bei Änderungen sofort abgeändert werden. Die Erlaubnisurkunde der rt Personal GmbH finden sie hier(LINK).
Erster Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Das Gegenstück hierzu ist der zweite Arbeitsmarkt, in dem nicht-erwerbliche oder mit reduziertem Lohn entgoltene Berufe gemeint sind. Zeitarbeit ist eine reguläre Beschäftigung und daher fester Bestandteil des ersten Arbeitsmarktes. Wie alle Akteure am ersten Arbeitsmarkt profitiert die Zeitarbeitsbranche von keinerlei staatlicher Unterstützung.
Facharbeiter
Ein Facharbeiter ist eine qualifizierte Fachkraft, die einen spezifischen Beruf erlernt hat. Die Qualifikation zum Facharbeiter wird in Form einer Urkunde dokumentiert (Gesellenbrief, Abschlusszeugnis, Facharbeiterbrief etc.). Der in Deutschland immer weiter voranschreitende Fachkräftemangel steigert die Nachfrage nach Zeitarbeit. 63% aller Zeitarbeitnehmer sind qualifizierte Facharbeiter, 30% Helfer und 7% Akademiker.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)
Neben dem DGB ist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) der zweite große Arbeitgeberverband für Zeitarbeit. Auch die rt Personal GmbH ist Mitglied beim iGZ und schließt alle Verträge auf Basis des hier ausgehandelten Tarifvertrages.
Klebe-Effekt
Der Klebe-Effekt beschreibt die Übernahme eines Leiharbeitnehmers durch den Entleiher. Hochrechnungen haben gezeigt, dass knapp ein Drittel aller Zeitarbeitnehmer vom Klebe-Effekt profitieren. Auf Grund Ihrer Tätigkeit werden sie vom Entleiher abgeworben und fest im Unternehmen integriert.
Leasingpersonal
Leasingpersonal ist eine andere weitere Begrifflichkeit für Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitnehmer.
Leiharbeit
Leiharbeit ist eine andere Begrifflichkeit für Zeitarbeit und stammt aus den früheren Zeiten der Arbeitnehmerüberlassung. Der Begriff ist jedoch nach wie vor Bestandteil des AÜGs, wird jedoch heute vergleichsweise weniger verwendet.
Mindestlohn
Die Tarifverträge von iGZ und DGB beinhalten auch die Grundlagen über Mindestarbeitsbedingungen. Eine dieser Bedingungen ist der Mindestlohn. Der Mindestlohn im Bereich Arbeitnehmerüberlassung beträgt derzeit 9,00€ im Westen und 8,50€ im Osten. Je nach Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers können noch diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Gefahrenzuschlag, etc.), Boni und Provisionen hinzukommen.
Personaldienstleistung
Unter Personaldienstleistungen versteht man alle Dienstleistungen im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personalvermittlung und On-Site-Management.
Personaldisponent
Der Personaldisponent ist das Bindeglied zwischen Zeitarbeitnehmer und Vorgesetztem des entleihenden Unternehmens. Der Disponent regelt und koordiniert Anfragen, Arbeitseinsätze und Anstellung im Namen der Zeitarbeitsfirma. Personaldisponenten sind Teil des internen Personals eines Verleihers.
Personalvermittlung
Personalvermittlung beschreibt die gezielte Vermittlung von Personal an Unternehmen. Unternehmen können zu besetzende Stellen an Personaldienstleister weiterleiten, damit diese eine passende Arbeitskraft dafür finden. Bis August 1994 lag das Vermittlungsmonopol bei der Bundesanstalt für Arbeit. Nach seinem Fall, haben sich zahlreiche Personaldienstleister, darunter auch die rt Personal GmbH, auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräfte spezialisiert.
Qualifiziertes Personal
Unter qualifiziertem Personal sind Mitarbeiter zu verstehen, die über eine gewisse Berufsausbildung verfügen und nicht im Helferbereich arbeiten. Knapp 70% aller Zeitarbeitnehmer fallen in diese Kategorie. Den größten Teil machen dabei die stark nachgefragten Facharbeiter aus.
Stamm-Mitarbeiter
Als Stamm-Mitarbeiter oder Stammbelegschaft werden Mitarbeiter bezeichnet die fest bei einem Entleiher angestellt sind. Der Klebe-Effekt sorgt dafür, dass ein Drittel aller Zeitarbeitnehmer vom Entleiher in die Stammbelegschaft integriert werden.
Tariföffnungsklausel
In Deutschland gilt für Zeitarbeiter generell der equal payment Grundsatz. Von diesem kann nur abgewichen werden, wenn ein speziell für Zeitarbeit abgeschlossener Tarifvertrag zum Einsatz kommt. Diese Möglichkeit nennt sich Tariföffnungsklausel.
Tarifvertrag
In einem Tarifvertrag werden alle grundlegenden Arbeitsbedingungen festgehalten. Für die Zeitarbeitsbranche wurde dieser Vertrag zwischen iGZ und DGB ausgehandelt. Der Tarifvertrag regelt beispielsweise die grundsätzlichen Bestimmungen für Entlohnung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungsfrist, Weiterbeschäftigung und Steuerrecht.
Überlassungsdauer
Die Überlassungsdauer legt fest wie lange ein Zeitarbeitnehmer für den Entleiher tätig ist. Die Dauer wird im Rahmen des Überlassungsvertrags zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen festgelegt. Bis 2003 betrug die Höchstgrenze 24 Monate, wurde zwischenzeitlich jedoch komplett aufgehoben. Theoretisch können dadurch Zeitarbeitnehmer unbefristet beim Entleiher arbeiten.
Überlassungsvertrag
Der Überlassungsvertrag wird zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher geschlossen und ist die vertragliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung. Der Vertrag ist fester Bestandteil des Dreiecksverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer, Entleiher und Verleiher.
Verleiher
Der Verleiher ist ein Synonym für den Begriff Zeitarbeitsunternehmen.
Verrechnungssatz
Der Verrechnungssatz ist die Vergütung des Entleihers gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen, für den Einsatz eines Zeitarbeiters.
Weisungsrecht
Ein Zeitarbeitnehmer unterliegt bei einem Entleiher dem sogenannten Weisungsrecht, das auch unter dem Namen Direktionsrecht bekannt ist. Das Weisungsrecht definiert die grundlegenden Inhalte der auszuführenden Tätigkeit, sowie Ort und Zeit der Erbringung. Der Zeitarbeitnehmer ist jedoch nach wie vor arbeits- und sozialrechtlich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden.
Zeitarbeit
Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen.
Zeitarbeitnehmer
Die Angestellten eines Zeitarbeitsunternehmens, die in andere Unternehmen überlassen werden um dort zu arbeiten, nennt man auch Zeitarbeitnehmer. Sie werden auch als externes Personal bezeichnet.
Zeitarbeitsunternehmen
Ein Zeitarbeitsunternehmen ist ein Betrieb, der gewerbsmäßig Arbeitnehmerüberlassung betreiben darf. Ihr Kerngeschäft ist der Verleih von Arbeitskräften an externe Unternehmen für begrenzte Zeit.
Arbeitnehmerendegesetz
Das Arbeitnehmerentsendegesetz wurde in Kraft gesetzt, um allgemein verbindliche Grundkriterien für Mindestarbeitsbedingungen in grenzüberschreitenden Branchen zu definieren. Das Gesetz stellt sicher, dass sowohl für In- und Ausländer die gleichen Arbeitsbedingungen gelten.
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist in Deutschland eine Grundvoraussetzung um ein Unternehmen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Die Erlaubnis muss in den ersten drei Jahren jährlich neubeantragt werden, nach dieser Zeit wird die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis für gewöhnlich unbefristet erteilt. Die Erlaubnis wird von der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der rt Personal GmbH finden Sie hier.
Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Ablauf, Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen von Zeitarbeit werden in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, geregelt. Das erste AÜG wurde bereits im August 1972 erlassen und erlaubte erstmals Leiharbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz diente ursprünglich dem sozialen Schutz, insbesondere vor Ausbeutung. Heute verfolgt der Gesetzgeber damit auch arbeitsmarktpolitische Zwecke.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag wird grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Der Personaldienstleister über nimmt dabei die gesetzlich festgelegten Arbeitgeberpflichten wie zum Beispiel Lohnzahlung, Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub. Wird ein Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer geschlossen muss das „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ ausgehändigt werden, welches die wichtigsten Regelungen des AÜG beinhaltet.
Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitkonto erfasst erarbeitete Stunden die über die monatlich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen. Das Arbeitszeitkonto ist genauer gesagt ein Überstundenkonto. Im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags kann, je nach verzeichneten Stunden von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Freizeit angeordnet werden. Dieser Freizeitausgleich kann nur innerhalb festgelegter Grenzen geschehen (2 Tage im Monat; Grenze: -21 oder +150 Stunden). Der Freizeitausgleich kann nur entsprechend der Anzahl auf dem Konto befindlicher Überstunden erfolgen. Die entnommenen Stunden werden von dem Arbeitszeitkonto abgezogen. Das Arbeitszeitkonto schützt Arbeitgeber vor bezahlten Nichteinsatz. Der Arbeitnehmer kann sich so weitere bezahlte Urlaubstage verschaffen, ohne sein Urlaubskonto dafür zu belasten.
Auftragsspitzen
Von einer Auftragsspitze spricht man, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum eine überdurchschnittliche Anzahl an Aufträgen bewerkstelligen muss. Zeitarbeit dient der Wirtschaft zum Abfedern dieser Spitzen. In einem solchen Szenario verzichten Unternehmen auf Überstunden und arbeiten die anfallende Mehrarbeit mit flexiblem Personal ab. Studien haben belegt, dass die Flexibilität bei solchen Auftragsspitzen eine der Hauptgründe für Zeitarbeit sind.
Auslösung
Unter dem Begriff Auslösung sind Beträge gemeint, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzen kann, sollten dem Leiharbeitnehmer durch seine Tätigkeit Mehraufwendungen entstanden sein. Die Tätigkeit muss hierfür als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt sein. Diese Grundvoraussetzung wird bei Zeitarbeitnehmern erfüllt. Typische Beispiele für Auslösungen im Sinne von Mehraufwendungen sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten.
Bauhauptgewerbe
Das Bauhauptgewerbe besteht aus Wirtschaftszweigen die sich auf Hoch- und Tiefbau oder spezialisierte Bautätigkeiten konzentriert haben. In diesen Branchen ist Zeitarbeit nicht zulässig. Mit der Ausnahme, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge des jeweiligen Betriebs dies gestatten. Das Verbot könnte mit einer Einigung zwischen IG Bau und Arbeitgebern außer Kraft gesetzt werden. Es ist die einzige Einschränkung in Bezug auf die Einsatzmöglichkeiten im Bereich Zeitarbeit. Kontrovers ist jedoch, dass Baufirmen aus dem europäischen Umland gewerbsmäßig Arbeitnehmer in das Bauhauptgewerbe übernehmen dürfen.
Bewerbermanagement
Bewerbermanagement ist eine weitere Funktion der Zeitarbeit. Entleiher können sich von Zeitarbeitsfirmen Personal für spezifische Stellen vermitteln lassen. Kundenunternehmen können auf diesen Weg versuchen drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. Je nach Resonanz des Entleihers besteht die Möglichkeit den Zeitarbeitnehmer zu übernehmen oder eine andere Arbeitskraft beim Personaldienstleister anzufragen. Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass weder Ausschreibungs- noch Sichtungskosten entstehen.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Der deutsche Gewerkschaftsbund ist eine Tarifgemeinschaft. Der DGB stellt in Deutschland einen von zwei zwei Flächentarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. Der zweite Tarif wird von dem Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) gestellt. In diesen Verträgen werden grundsätzliche Bestimmungen wie Entlohnung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungsfrist, Weiterbeschäftigung und Steuerrecht festgelegt.
Direktionsrecht
Ein Leiharbeitnehmer unterliegt im Kundenbetrieb dem sogenannten Direktionsrecht, welches auch unter dem Namen Weisungsrecht bekannt ist. Das Direktionsrecht legt die grundlegende Art und Form der Arbeitsinhalte sowie Ort und Zeit der Erbringung fest. Der Zeitarbeitnehmer ist jedoch nach wie vor arbeits- und sozialrechtlich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden.
Disposition
Der Begriff Disposition beschreibt das Zusammenführen und Koordinieren zwischen Verleiher und Entleiher. Ziel der Disposition ist, die ideale Auslastung für das Zeitarbeitsunternehmen zu schaffen.
Dreiecksverhältnis
Das Dreiecksverhältnis beschreibt das Zusammenspiel aller Akteure der Zeitarbeit. Hierzu gehören der Mitarbeiter oder auch Leiharbeit-/Zeitarbeitnehmer, das Kundenunternehmen, beziehungsweise der Entleiher und das Zeitarbeitsunternehmen / Verleiher. Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Verleiher einen Arbeitsvertrag ab, der alle relevanten arbeitsrechtlichen Punkt abdeckt. Entleiher und Verleiher schließen daraufhin einen Überlassungsvertrag ab, der den Einsatz des Leiharbeitnehmers beim Kundenunternehmen festhält. Arbeitgeber des Zeitarbeiters bleibt jedoch der Verleiher.
Einsatz
Unter Einsatz ist die Arbeit, die ein Zeitarbeitnehmer dem Entleiher leistet zu verstehen. Wie der Begriff Zeitarbeit bereits definiert handelt es sich hierbei um einen zeitlich begrenzten Einsatz.
Entleiher
Der Entleiher ist eine der drei Parteien des Dreiecksverhältnisses. Der Entleiher ist der Kunde des Zeitarbeitsunternehmens, dem Verleiher. Entleiher und Verleiher schließen gemeinsam einen Überlassungsvertrag, der festlegt in welcher Form ein Zeitarbeitnehmer für den Entleiher, im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, tätig wird.
Equal Payment / Equal Treatment
Unter dem Begriffen Equal Payment und Equal Treatment versteht die Zeitarbeitsbranche die gleichwertige Bezahlung und Behandlung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu den eingesetzten Stammmitarbeitern. Dieser Ansatz ist in der Praxis meist nur schwer durchführbar, da den beiden Arbeitnehmertypen vollkommen unterschiedliche Verträge zu Grunde liegen. Hierbei sind vor allem Urlaubsansprüche, Gewinnbeteiligungen und anderen geldwerte Gehaltsbestandteile ein Problem. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AGÜ) sieht grundsätzlich eine Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern vor, diese kann jedoch nur durch den jeweiligen Tarifvertrag durchgesetzt werden.
Erlaubnisurkunde
In der Erlaubnisurkunde wird dokumentiert, dass ein Personaldienstleister die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Datum und erteilende Erlaubnisbehörde sind fester Bestandteil der Arbeitsverträge und müssen bei Änderungen sofort abgeändert werden. Die Erlaubnisurkunde der rt Personal GmbH finden sie hier(LINK).
Erster Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Das Gegenstück hierzu ist der zweite Arbeitsmarkt, in dem nicht-erwerbliche oder mit reduziertem Lohn entgoltene Berufe gemeint sind. Zeitarbeit ist eine reguläre Beschäftigung und daher fester Bestandteil des ersten Arbeitsmarktes. Wie alle Akteure am ersten Arbeitsmarkt profitiert die Zeitarbeitsbranche von keinerlei staatlicher Unterstützung.
Facharbeiter
Ein Facharbeiter ist eine qualifizierte Fachkraft, die einen spezifischen Beruf erlernt hat. Die Qualifikation zum Facharbeiter wird in Form einer Urkunde dokumentiert (Gesellenbrief, Abschlusszeugnis, Facharbeiterbrief etc.). Der in Deutschland immer weiter voranschreitende Fachkräftemangel steigert die Nachfrage nach Zeitarbeit. 63% aller Zeitarbeitnehmer sind qualifizierte Facharbeiter, 30% Helfer und 7% Akademiker.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)
Neben dem DGB ist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) der zweite große Arbeitgeberverband für Zeitarbeit. Auch die rt Personal GmbH ist Mitglied beim iGZ und schließt alle Verträge auf Basis des hier ausgehandelten Tarifvertrages.
Klebe-Effekt
Der Klebe-Effekt beschreibt die Übernahme eines Leiharbeitnehmers durch den Entleiher. Hochrechnungen haben gezeigt, dass knapp ein Drittel aller Zeitarbeitnehmer vom Klebe-Effekt profitieren. Auf Grund Ihrer Tätigkeit werden sie vom Entleiher abgeworben und fest im Unternehmen integriert.
Leasingpersonal
Leasingpersonal ist eine andere weitere Begrifflichkeit für Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitnehmer.
Leiharbeit
Leiharbeit ist eine andere Begrifflichkeit für Zeitarbeit und stammt aus den früheren Zeiten der Arbeitnehmerüberlassung. Der Begriff ist jedoch nach wie vor Bestandteil des AÜGs, wird jedoch heute vergleichsweise weniger verwendet.
Mindestlohn
Die Tarifverträge von iGZ und DGB beinhalten auch die Grundlagen über Mindestarbeitsbedingungen. Eine dieser Bedingungen ist der Mindestlohn. Der Mindestlohn im Bereich Arbeitnehmerüberlassung beträgt derzeit 9,00€ im Westen und 8,50€ im Osten. Je nach Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers können noch diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Gefahrenzuschlag, etc.), Boni und Provisionen hinzukommen.
Personaldienstleistung
Unter Personaldienstleistungen versteht man alle Dienstleistungen im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personalvermittlung und On-Site-Management.
Personaldisponent
Der Personaldisponent ist das Bindeglied zwischen Zeitarbeitnehmer und Vorgesetztem des entleihenden Unternehmens. Der Disponent regelt und koordiniert Anfragen, Arbeitseinsätze und Anstellung im Namen der Zeitarbeitsfirma. Personaldisponenten sind Teil des internen Personals eines Verleihers.
Personalvermittlung
Personalvermittlung beschreibt die gezielte Vermittlung von Personal an Unternehmen. Unternehmen können zu besetzende Stellen an Personaldienstleister weiterleiten, damit diese eine passende Arbeitskraft dafür finden. Bis August 1994 lag das Vermittlungsmonopol bei der Bundesanstalt für Arbeit. Nach seinem Fall, haben sich zahlreiche Personaldienstleister, darunter auch die rt Personal GmbH, auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräfte spezialisiert.
Qualifiziertes Personal
Unter qualifiziertem Personal sind Mitarbeiter zu verstehen, die über eine gewisse Berufsausbildung verfügen und nicht im Helferbereich arbeiten. Knapp 70% aller Zeitarbeitnehmer fallen in diese Kategorie. Den größten Teil machen dabei die stark nachgefragten Facharbeiter aus.
Stamm-Mitarbeiter
Als Stamm-Mitarbeiter oder Stammbelegschaft werden Mitarbeiter bezeichnet die fest bei einem Entleiher angestellt sind. Der Klebe-Effekt sorgt dafür, dass ein Drittel aller Zeitarbeitnehmer vom Entleiher in die Stammbelegschaft integriert werden.
Tariföffnungsklausel
In Deutschland gilt für Zeitarbeiter generell der equal payment Grundsatz. Von diesem kann nur abgewichen werden, wenn ein speziell für Zeitarbeit abgeschlossener Tarifvertrag zum Einsatz kommt. Diese Möglichkeit nennt sich Tariföffnungsklausel.
Tarifvertrag
In einem Tarifvertrag werden alle grundlegenden Arbeitsbedingungen festgehalten. Für die Zeitarbeitsbranche wurde dieser Vertrag zwischen iGZ und DGB ausgehandelt. Der Tarifvertrag regelt beispielsweise die grundsätzlichen Bestimmungen für Entlohnung, Arbeitszeit, Überstunden, Kündigungsfrist, Weiterbeschäftigung und Steuerrecht.
Überlassungsdauer
Die Überlassungsdauer legt fest wie lange ein Zeitarbeitnehmer für den Entleiher tätig ist. Die Dauer wird im Rahmen des Überlassungsvertrags zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen festgelegt. Bis 2003 betrug die Höchstgrenze 24 Monate, wurde zwischenzeitlich jedoch komplett aufgehoben. Theoretisch können dadurch Zeitarbeitnehmer unbefristet beim Entleiher arbeiten.
Überlassungsvertrag
Der Überlassungsvertrag wird zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher geschlossen und ist die vertragliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung. Der Vertrag ist fester Bestandteil des Dreiecksverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer, Entleiher und Verleiher.
Verleiher
Der Verleiher ist ein Synonym für den Begriff Zeitarbeitsunternehmen.
Verrechnungssatz
Der Verrechnungssatz ist die Vergütung des Entleihers gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen, für den Einsatz eines Zeitarbeiters.
Weisungsrecht
Ein Zeitarbeitnehmer unterliegt bei einem Entleiher dem sogenannten Weisungsrecht, das auch unter dem Namen Direktionsrecht bekannt ist. Das Weisungsrecht definiert die grundlegenden Inhalte der auszuführenden Tätigkeit, sowie Ort und Zeit der Erbringung. Der Zeitarbeitnehmer ist jedoch nach wie vor arbeits- und sozialrechtlich an das Zeitarbeitsunternehmen gebunden.
Zeitarbeit
Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen.
Zeitarbeitnehmer
Die Angestellten eines Zeitarbeitsunternehmens, die in andere Unternehmen überlassen werden um dort zu arbeiten, nennt man auch Zeitarbeitnehmer. Sie werden auch als externes Personal bezeichnet.
Zeitarbeitsunternehmen
Ein Zeitarbeitsunternehmen ist ein Betrieb, der gewerbsmäßig Arbeitnehmerüberlassung betreiben darf. Ihr Kerngeschäft ist der Verleih von Arbeitskräften an externe Unternehmen für begrenzte Zeit.